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Führerschein zurück wegen ungültiger STVO? Möglich!

Lesezeit 7 Min.

Kürzlich aktualisiert am 20. Oktober 2020 um 06:47 Uhr

Führerschein zurück wegen ungültiger STVO? Möglich!

Ende April des Kalenderjahres 2020 traten bekanntlich die von Bundesverkehrsminister Scheuer formulierten Reformen der Novelle der Straßenverkehrsordnung (der 2020 Bußgeldkatalog) in Kraft, die an vergleichsweise härtere Sanktionen und Strafen für Raser gekoppelt sind. Gemäß der Modifikation der STVO werden PKW- Fahrer, die das Tempolimit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschreiten oder innerorts 21 km/h zu schnell fahren, mit einem vorübergehenden Führerscheinentzug und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft. Statistische Erhebungen belegen seither einen bundesweit zu beobachten sprunghaften Anstieg bei Fahrverboten, die direkt auf die Reformation der Novelle der Straßenverkehrsordnung zurückzuführen sind. Demnach erteilte das Kraftfahrtbundesamt im Zeitraum zwischen dem 28.4. 2020 und dem Beginn des Monats Juli schon über 11.000 Fahrverbote.

neue STVO steigert Anzahl der Fahrverbote

Führerschein zurück wegen ungültiger STVO? Möglich!

Die Vereinsjuristen des ADAC registrierten aber unlängst einen Formfehler in den Gesetzestexten der STVO, der die Modifikationen zur Gesetzesverschärfung juristisch angreifbar und unwirksam macht. Dieses Defizit in der Novelle der Straßenverkehrsordnung ermöglicht betroffenen Autofahrern nun ihre Fahrverbote zielgerichtet anzufechten und sich effizient und erfolgreich gegen ein etwaiges Fahrverbot zu wehren.

Wegen eines Formfehlers unwirksam!
Das sollten Sie tun -> KLICK

Führerschein zurück wegen ungültiger STVO? Möglich!

Als Reaktion auf die Entwicklungen beratschlagte das Bundesministerium am 2.7.2020 mit den Vertretern der einzelnen Bundesländer hinsichtlich diesbezüglicher Konsequenzen. Sämtliche Gesetzesänderungen der STVO sind demzufolge als rückwirkend ungültig zu klassifizieren. Gleichzeitig finden seit Anfang des Kalendermonats Juli für sämtliche laufenden Verfahren die Regelungen der alten STVO Anwendung. Ein diesbezüglicher konkreter Stichtag existiert in der Praxis allerdings nicht, sodass laufende Verfahren, die vor der offiziellen Bekanntgabe des Formfehlers von den Behörden bearbeitet wurden, als nichtig einzustufen sind. Parallel dazu räumte das Bundesministerium den Bundesländern einen Ermessensspielraum in Bezug auf Strafen und Bußgelder für Raser ein. So zeigen die Bundesländer eine unterschiedliche Handhabung bei der Auslegung und Anwendung der STVO. Während Bayern, Saarland und Niedersachsen die Neuregelungen der Novelle aussetzen, die sich auf Fahrverbotsregeln für rasende PKW- Fahrer beziehen, während etwa die Landesregierung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes NRW bislang nicht final abgestimmt hat, wie sie mit der aktuellen Situation umzugehen ist, die für Verwirrung unter PKW- Haltern sorgt.

Bundesweite Verwirrung wegen Gesetzesänderungen!

Plänen des CDU- Politikers Andreas Scheuer für einen Neuentwurf der Novelle zufolge sollten Fahrverbote künftig erteilt werden, sofern der jeweilige Fahrer innerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/ h zu schnell fährt bzw. seine Geschwindigkeit das vorgegebene Tempolimit außerorts um jeweils 51 km/ h übersteigt. Die regierungsbildenden Parteien müssen dem Gesetzesentwurf des Ministers allerdings erst offiziell zustimmen. Insider erwarten insbesondere von Ländern unter grüner politischer Führung diesbezüglich mächtigen Gegenwind. Da das Bundesministerium eine Klagewelle von Betroffenen wegen Unwirksamkeit der Gesetzesänderung fürchtet, treibt Scheuer derzeit die Bewilligung seines Neuentwurfs konsequent voran und eine bundeseinheitliche, flächendeckend konforme Handhabung zu etablieren. Laut Juristen haben Kläger, die ihren Führerscheinentzug rechtskräftig anfechten möchten, aktuell beste Erfolgschancen. Nach Angabe von Juristen sollten Betroffene die situativ vorherrschende Verwirrung bzw. das „Chaos“ rund um die Bearbeitung und Abwickelung laufender Verfahren deshalb clever nutzen, um „Zeit zu schinden„.

Betroffene haben hohe Chancen die Bescheide zum Fahrverbot anzufechten und auszuhebeln!

Führerschein zurück wegen ungültiger STVO? Möglich!

Abhängig wie weit das zugehörige Verfahren fortgeschritten ist, können betroffene PKW- Fahrer die Situation mit Hilfe intelligenter Herangehensweisen positiv beeinflussen. Demnach ist unmittelbar zu prüfen, ob das zugehörige Verfahren einen Tatbestand aufweist, der nicht Gegenstand der alten Rechtsverordnungen der STVO ist. Ist dies zutreffend, ist Einspruch gegen das Verfahren einzulegen. Als Begründung ist der Hinweis auf Unwirksamkeit des Bescheids anzuführen, der eine sofortige Einstellung des betreffenden Verfahrens begründet. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, der sich auf ein Vergehen bezieht, das an eine Verschärfung der Gesetze gebunden ist, hat den Anhörungsbogen des Dokumentes auszufüllen, Einspruch einzulegen und eine Anpassung im Sinne der alten Gesetzestexte der STVO zu fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die 14- tägige Einspruchsfrist aktuellen Bestand hat. PKW- Fahrer, die ein Fahrverbot erhalten haben, das sich ausschließlich auf die reformierte STVO stützt, die seit dem 28.4.2020 in Kraft ist, zögern das Verfahren im Idealfall zielführend hinaus, um die Durchsetzung des Fahrverbots tatsächlich abwenden zu können.

rechtskräftige Bescheide sind grundsätzlich nicht anfechtbar

Prinzipiell sind Bescheide in der Praxis anfechtbar, sofern sie nicht als rechtskräftig einzustufen sind. Ist ein Bescheid an einen rechtskräftigen Beschluss gekoppelt, ist es rechtswidrig diesen zu ignorieren. Da das Bundesministerium den Ländern derzeit einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Sanktionierung rasender Autofahrer zugesteht, etablieren sich aktuell zunehmend dezentrale Lösungen, die Ordnung in die Verwirrung bringen und das Vertrauen in die Politik wiederherstellen sollen. Demnach streben zahlreiche Bundesländer ein selbstständiges Zurückschicken des entzogenen Führerscheins an die Betroffenen an, denen das Fahrverbot unrechtmäßig ausgesprochen worden ist. Wie viel Zeit dieser Prozess in der Praxis beansprucht, hängt direkt von dem Auslastungsgrad der zuständigen Behörde ab. Aufgrund der Flut der zu bearbeiteten Fälle sind Verzögerungen sehr wahrscheinlich.

Wer einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid erhalten und ein Fahrverbot erteilt bekommen hat, kann einen Antrag auf Rückforderung der Fahrerlaubnis lediglich einreichen, wenn sich die diesbezügliche Forderung durch besondere persönliche Härte rechtfertigen lässt. Ein derartiger Antrag gilt im juristischen Kontext als Gnadengesuch. Aussicht auf ein erfolgreiches Gesuch hat ausschließlich derjenige, der seinen Antrag plausibel, ausführlich und transparent untermauern kann. Da ein derartiger Antrag in der Regel mit einem vergleichsweise langwierigen Entscheidungsprozess der Behörde einhergeht, ist ein Gnadengesuch auf Rückgabe der entzogenen Fahrerlaubnis primär als theoretische Option zu verstehen. Meist entscheidet die verantwortliche Behörde erst, wenn das Intervall, das den Führerscheinentzug markiert, abgelaufen ist.

Führerschein zurück wegen ungültiger STVO? Möglich!

Laut Regularien der aktuellen Rechtsprechung sind Personen, die im Zuge der vorangegangenen zwei Jahre kein Fahrverbot erhalten haben, als „Ersttäter“ zu klassifizieren. Als Ersttäter haben Betroffene die Möglichkeit das Datum für den Beginn des Fahrverbots eigenständig zu bestimmen. Bedingung hierfür ist, dass der Führerscheinentzug maximal vier Monate im Nachgang an die Rechtskräftigkeit des Beschlusses beginnt. Wessen Fahrverbot sofort angewiesen werden soll, erwirkt im Idealfall ein „Aussetzen der Vollstreckung„, was den Führerscheinentzug tatsächlich hinauszögert. Da die Modifikation der STVO von zahlreichen Bußgelderhöhungen geprägt ist, ist das zu viel entrichtete Geld an die Behörde unter Verweis der Nichtigkeit der Neureform der STVO und der Angabe einer Zahlungsfrist zurückzufordern.

zusammenfassend die wichtigsten Infos:

  • 2020 StVO ist ungültig
  • seit Anfang Juli wird für laufenden Verfahren, die alte StVO genutzt
  • Formfehler betrifft komplette Gesetzesnovelle (alle Verschärfungen und neue Regeln)
  • kein fester Stichtag, von dem an das alte Gesetz wieder gilt
  • auch laufende Verfahren, vor Bekanntwerden des Formfehlers, sind nichtig
  • mehrere Bundesländer wollen die Unrechtmäßigkeit der Fahrverbote selbstständig rückgängig machen und schicken den Führerschein bereits wieder zurück (mit Verzögerungen muss aber gerechnet werden)
  • ein rechtskräftig entzogener Führerschein ist nur aufgrund besonderer persönlicher Härte wieder zurückzuerhalten (mittels Gnadengesuch)
  • Ersttäter haben die Möglichkeit, das Datum des Fahrverbots zu bestimmen (Beginn: 4 Monate nach Rechtskraft)
  • steht Fahrverbot direkt bevor, Beantragen Sie die „Aussetzung der Vollstreckung“ mit Hinweis auf die aktuelle Gesetzeslage
  • Bußgelder mit rechtskräftigem Bescheid (Verwarnungsgeld bezahlt, innerhalb 14 Tagen nach Zustellung kein Einspruch eingelegt) werden nicht erstattet
  • steht Vollstreckung bevor, dann Zahlen nur die Bußgeldsumme zahlen, die die alte StVO vorsieht (Bußgeldstelle schriftlich darüber informieren)
  • KBA-Punkte werden nach Meldung der Verkehrsbehörden automatisch gelöscht
  • sorgt der aktuelle Punktestand für eine Geldbuße oder ein Fahrverbot, dann informieren Sie die Führerscheinstelle im Hinblick auf die bevorstehende Löschung

Führerschein zurück wegen ungültiger STVO? Möglich!

      • Ablauf für Betroffene:

        Schritt 1 – Prüfen, ob Tatbestand in der alten StVO überhaupt existierte
        Schritt 2 – wenn ja, mit Hinweis auf die Unwirksamkeit der StVO-Novelle Einspruch einlegen und Einstellung des Verfahrens fordern
        Schritt 3 – wurde der Tatbestand verschärft, berufen Sie sich auf die alte StVO
        Schritt 4 – kam bereits ein Bescheid und es läuft noch die Einspruchsfrist (14 Tage), dann Einspruch einlegen + Anpassung vom Bescheid fordern
        Schritt 5 – droht der Bescheid ein Fahrverbot an (nach neuer StVO), legen Sie Einspruch ein um das Verfahren zu verzögern (so wird der Vorgang vorerst nicht rechtskräftig)

PS. Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein sogenanntes Gnadengesuch bei Gericht zu stellen. Mehr zu diesem Thema gibt es im folgenden Beitrag!

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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