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ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme beim Tuning der Felgen?

Lesezeit 7 Min.

Kürzlich aktualisiert am 3. Juni 2022 um 12:48 Uhr

ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme beim Tuning der Felgen?

Wie weit darf man beim Felgen-Tuning gehen? Das Wichtigste vorweg: Die Anpassung der Optik und damit ein Tuning der Felgen sind grundsätzlich erlaubt, sodass Tuningliebhaber die Felgen grundsätzlich nach eigenen Wünschen anpassen können und dürfen. Allerdings sind hier gewisse Grenzen gesetzt und einige Grundlagen müssen zwingend beachtet werden. Ansonsten drohen Bußgelder und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. In diesem Artikel informieren wir darüber, welche Möglichkeiten Sie haben und in welchen Fällen ein Tuning nicht zulässig ist und entsprechende Konsequenzen nach sich zieht.

Wann ist ein Felgen-Tuning erlaubt?

ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme beim Tuning der Felgen?

Eine ABE ist meist zwingend notwendig. Außerdem müssen die Felgen kompatibel sein zu den Angaben in der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1, insbesondere mit der Achslast und den Abmessungen. Eine fehlende ABE, über die Umrisse vom Fahrzeug hinausragende Felgen, eine illegale Beleuchtungseinrichtung oder das Aufbringen von Leuchtfarben können das Erlöschen der Betriebserlaubnis vom gesamten Fahrzeugs zur Folge haben. Was ist beim Tuning der Felgen besonders wichtig? Die besonderen Bedingungen, die man beim Tunen keinesfalls außer Acht lassen darf, sind:

  • die Sicherheit anderer Teilnehmer darf auf keinen Fall gefährdet sein
  • die volle Verkehrssicherheit und Tauglichkeit im Straßenverkehr muss gegeben sein
  • die Betriebserlaubnis darf nach dem Tuning nicht erlöschen

Damit die Betriebserlaubnis nach dem Tuning nicht erlischt, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Reifen- und Felgengröße müssen mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) übereinstimmen.
  • Da Schäden an der Radaufhängung entstehen können, darf die zulässige Achslast nicht überschritten werden. (diese ist ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben)
  • Die sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist ebenfalls eine Voraussetzung für neue Felgen. Diese gibt an, an welchen Autos und unter welchen Bedingungen die gewünschten Felgen angebracht werden können. Möglicherweise kann in der ABE angegeben sein, dass ein zusätzliches Teilgutachten notwendig ist, das von TÜV, Dekra oder sonstigen Prüforganisationen eingeholt werden kann.
  • Sollten Sie nicht bereits über die ABE für Ihre Felgen verfügen, können Sie diese beim Hersteller eventuell anfragen.
  • Sollten Sie den Hersteller nicht kennen, können Sie eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt vornehmen. Für diese Anfrage benötigen Sie aber die sogenannte KBA-Nummer, die auf den Tuning-Felgen eingeprägt ist.

ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme beim Tuning der Felgen?

CAVE: Sollten zu Ihren Felgen weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorliegen, ist eine Einzelabnahme beim TÜV notwendig. Häufig scheitert ein solches Vorhaben allerdings. Sinnvoll ist es deshalb, sich bereits vor dem Tuning an eine anerkannte Prüforganisation zu wenden und anzufragen, ob und inwiefern das gewünschte Tuning der Felgen überhaupt machbar ist. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass der TÜV die Einzelabnahme verweigert und die getunten Felgen wieder entfernt werden müssen.

Unterschied zwischen den neuen und den alten Felgen/Reifen!

Wir haben einen praktischen Reifenrechner entwickelt. Dieser wird beim Klick auf das folgende Bild aufgerufen. In unserem Rechner können die exakten Abmessungen der bisherigen Rad-/Reifenkombination eingegeben und mit den gewünschten Daten der Tuningfelgen verglichen werden. Unser Rechner zeigt an, ob die neue Konfiguration weiter nach innen/außen/oben oder unten rückt. Auch zeigt unser Rechner direkt an, ob eine Tachoabweichung zu erwarten ist und wie weit sich das Fahrzeug absenkt oder anhebt. Viel Spaß beim Ausprobieren!

ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme beim Tuning der Felgen?

Wann sind Veränderungen nicht zulässig?

Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, ist das Tuning vermutlich auch nicht zulässig. Wenn die Felgen weder über eine ABE oder ein Teilgutachten verfügen noch durch eine Einzelabnahme eingetragen wurden (oder passen sie gar nicht erst), dann dürfen sie nicht an ihrem Fahrzeug angebracht werden. Dasselbe gilt, wenn die Felgen mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht kompatibel sind. Es erlischt nicht nur die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, sondern wahrscheinlich auch der Versicherungsschutz. Das Gefährt muss dann aus dem Verkehr gezogen werden. Sogar eine Stilllegung kann angebracht sein, bis die Felgen entfernt sind.

Folgende Tuning-Felgen sind meist unzulässig:

  • Mit Leuchtmitteln ausgestattete Felgen: Es gibt strenge Regeln darüber, welche Leuchtmitteln an Fahrzeugen zulässig sind und welche nicht. Alles, was darüber hinaus geht, bedarf einer Einzelabnahme. Diese wird im Regelfall jedoch abgelehnt.
  • Tuning-Felgen in Leuchtfarben: Felgen, die selbst leuchten oder Licht extrem stark reflektieren, sind nicht zulässig. Ansonsten darf man sich die Farben (Folien) aber frei aussuchen.
  • Felgen mit Spikes oder Haken: diese sind in Deutschland nicht zulässig, da sie über den Umriss des Fahrzeugs hinausragen können.
  • Spinner Felgen: als Spinner werden bewegliche Teile an den Felgen bezeichnet. Da dieses als unsicher gelten, ist eine Zulassung sehr unwahrscheinlich.

Tipp: Es empfiehlt sich immer, sich vor dem Tuning an eine seriöse Werkstatt oder eine Prüforganisation zu wenden und sich umfangreich beraten zu lassen. So sind Sie auf der sicheren Seite und wissen, ob die Veränderungen zulässig sind oder eben nicht. Das Risiko, Ihr Geld sinnlos ausgegeben zu haben, besteht in diesem Fall nicht. Sie riskieren auch nicht, die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs zu verlieren. Welche Felgen sind die beste Wahl? Was sind die Vor- und Nachteile von Alu-, Chrom- und Stahlfelgen? Welche (zulässigen) Modelle kommen also für das Tuning infrage? Der Markt bietet eine nahezu unendliche Auswahl. Bei den Felgen, die beim Autotuning zum Einsatz kommen, handelt es sich normalerweise immer um Tiefbett-Felgen. Die Wahl beim Tuning fällt meist auf Stahlfelgen oder auf Leichtmetallfelgen. Stahlfelgen sind in der Regel günstiger und auch heute noch vielfach ab Werk verbaut. Es gibt aber auch noch Felgen aus Carbon, Lexan, Magnesium oder aus Polycarbonat.

Vor- und Nachteile von Alufelgen und Stahlfelgen beim Tuning!

  • Unterschiede bezüglich des Designs: beide bieten eine große Vielfalt an Lackierungen und Speichendesign. Bei Stahlfelgen hat jedoch die Funktionalität Priorität und nicht unbedingt das Design.
  • Fahrdynamik und Gewicht: Alufelgen haben ein geringeres Gewicht und eine geringere ungefederte Masse gegenüber Stahlfelgen, wodurch eine verbesserte Fahrdynamik entsteht. Stahlfelgen haben ein fast dreimal höheres Gewicht gegenüber Alufelgen, wodurch eine schwerfälligere Fahrdynamik verursacht wird. (Stichwort: unge­federte Massen)
  • Robustheit: beide Felgenarten sind relativ robust gegenüber winterlichen Verhältnissen und Verschmutzungen. Sie halten diese gut aus, vorrangig bei Alufelgen sind eine optimale Pflege und eine gute Lackierung aber essenziell. Stahlfelgen rosten zwar oft, das ist aber in der Regel nur ein optisches Problem.
  • Korrosion: beide Felgentypen können bei ungenügender Pflege Korrosion entwickeln und oxidations- sowie rostanfällig werden.
  • Kosten: Die Alufelgen sind in der Produktion anspruchsvoller und kosten entsprechend mehr als Stahlfelgen.

ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme beim Tuning der Felgen?

Wer vorwiegend auf optische Verbesserung Wert legt, ist mit Alufelgen bestens beraten. Diese gibt es in vielen Farben und Mustern, mit Mehr-, Doppel- oder Segmentspeichen-Designs. Für jeden Geschmack ist etwas dabei. Aufgrund ihres geringeren Gewichtes haben sie – neben verbesserter Fahrdynamik – weitere Vorteile gegenüber anderen Felgenarten. Diese sind: verbesserte Beschleunigung, weniger Kraftstoffverbrauch, weniger Verschleißanfälligkeit bei Radaufhängung & Stoßdämpfern

Chromfelgen: der Geheimtipp und was zu beachten ist!

Die sogenannten Chromfelgen sind eine außergewöhnliche Variante der Leichtmetallfelgen. Diese sind nicht mit Klarlack lackiert, sondern werden in einem Chrombad mit Chrom überzogen. Zuvor bekommen sie Nickel- und Bronzebeschichtungen als Vorbereitung. Selbstverständlich sind Chromfelgen entsprechend teuer, dennoch sind sie beliebt, da ihr Glanz einzigartig ist. Die Chromfelgen benötigen aber erhöhten Pflegeaufwand gegenüber anderen Felgenarten, gleichzeitig ist die Chromschicht in der Regel jedoch robuster als eine einfache Lackierung und bestenfalls noch versiegelt. Chromfelgen sind zudem häufig einfacher zu reinigen als andere, müssen dafür viel mehr gepflegt werden. Chromfelgen sollten jedoch nicht mit Streusalz in Berührung kommen. Das kann Schäden an der Chromschicht verursachen und sie zum Abplatzen bringen, was wiederum Korrosion verursachen kann. Deshalb sind Chromfelgen für Winterreifen weniger geeignet, man sollte an dieser Stelle lieber auf Alu- oder Stahlfelgen zugreifen.

ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme beim Tuning der Felgen?

Bußgeldkatalog: illegales Tuning der Felgen

Verstoß Strafe Punkte
ABE nicht dabei/nicht vorgezeigt 10 €
Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis 50 €
… dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt 90 € 1
Teile stehen über den Umriss heraus,
die den Verkehr unnötig gefährdeten
20 €
Fahrzeug zu breit 60 € 1
unzulässige Beleuchtung 10 €
abgefahrene Reifen + Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit 90 € 1
Achslast überschritten um mehr als …
… 5 % 10 €
… 10 % 30 €
… 15 % 35 €
… 20 % 95 € 1
… 25 % 140 € 1
… 30 % 235 € 1

erfolgreiche Eintragung / erfolgreiche Änderungsabnahme

Folgend ein Beispiel einer erfolgreichen Eintragung bei einer DEKRA Prüfstelle. Eingetragen wurden nach der Vorlage von einem TÜV Teilegutachten an einem 5er-BMW eine Frontspoilerlippe sowie Distanzscheiben vorn und hinten in unterschiedlichen Dimensionen. Die Kosten für beide Eintragungen beliefen sich auf 82 Euro (Stand 06.2022)

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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