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Ruhig bleiben! Alles rund um die Verkehrskontrolle!

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 13. April 2021 um 02:00 Uhr

Ruhig bleiben! Alles rund um die Verkehrskontrolle!

Viele Autofahrer und ganz besonders die Tuner kennen die Phrase „Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte“ nur zu gut. Wenn Sie diesen Textbaustein hören, stehen Sie am Beginn einer polizeilichen Kontrolle. Dabei haben Polizisten das Recht Autofahrer auch dann anzuhalten und zu kontrollieren, wenn es keinen konkreten Verdacht gibt. Denn bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle geht es den Beamten neben dem Aufdecken von Alkohol- oder Drogenkonsum auch darum allgemeine kriminelle Tätigkeiten, wie etwa Schmugglerei ausfindig zu machen oder einfach nur um die Überprüfung von Autos oder Lkws samt Ladung, ob diese auch den Vorschriften entsprechen. Seit dem Beginn der Corona-Pandemie führt die Polizei auch genaue Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung der Corona-Regeln durch.

kein Grund zur Panik

Eine allgemeine Kontrolle ist aber kein Grund in Panik zu verfallen. Daher raten wir Ihnen, reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen, bleiben Sie ruhig, legen Sie die Hände auf das Lenkrad und seien Sie kooperativ. Auch Beifahrern raten wir dazu ruhig zu bleiben. Auf diese Weise und durch Ihr freundliches und hilfsbereites Verhalten können Sie die Angelegenheit meist deutlich verkürzen.

Ruhig bleiben! Alles rund um die Verkehrskontrolle!

Führerschein und Zulassungsbescheinigung

Grundsätzlich sind Autofahrer dazu verpflichtet den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I an den Polizeibeamten auszuhändigen. Auch Angaben zu Ihrer Person, wie etwa Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie zum Familienstand, zum Wohnort, zum Beruf oder zur Staatsangehörigkeit müssen Sie preisgeben. Sollten Sie die Beamten auffordern auszusteigen, müssen Sie dieser Aufforderung auch nachkommen.

halten Sie sich kurz

Unser Rat: Reden Sie nur so viel wie nötig. Sollten Ihnen die Beamten einen konkreten Vorwurf machen, nehmen Sie dazu keine Stellung. Denn unbedachte Aussagen aus Nervosität können Sie eventuell später belasten und gegen Sie verwendet werden. Eine beliebte Frage der Beamten bei einer Verkehrskontrolle ist z.B.: „Wissen Sie warum wir Sie aufgehalten haben?“ Antworten Sie darauf niemals: „Weil ich zu schnell war„. Wenn Sie diese Antwort geben, gestehen Sie den Verstoß bereits ein und wenn Sie die Geschwindigkeitsübertretung noch mit Eile rechtfertigen, dann gilt dies als Vorsatz und die doppelte Geldbuße wird fällig. Die richtige Antwort auf die Frage der Beamten wäre daher ein einfaches „Nein„.

Und das gilt auch, wenn Sie genau wissen, dass das Gewindefahrwerk vielleicht ein paar Zentimeter tiefer ist, als es in der Änderungsabnahme beschrieben ist oder wenn der neue Endschalldämpfer zwar ein Teilegutachten mitbringt, Sie aber die Eintragung noch nicht haben vornehmen lassen.

Ruhig bleiben! Alles rund um die Verkehrskontrolle!

Zurückhaltung auch bei einem Unfall

Auch bei einem Unfall sollten Sie sich in Zurückhaltung üben. Voreilige Auskünfte oder Schuldeingeständnisse könnten Sie die Fahrerlaubnis kosten oder sogar zur Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) führen. Daher gilt bei jeder Polizeikontrolle die Regel: Schweigen ist Gold. Wenn Sie sich dennoch äußern wollen, dann tun Sie das in Ruhe und am besten schriftlich oder konsultieren Sie vorab Ihren Anwalt. Auf diese Weise können nicht nur Bußgelder milder ausfallen, auch ein Fahrverbot kann möglicherweise vermieden werden.

Was dürfen die Polizisten eigentlich?

Polizeibeamte können ohne stichhaltigen Verdacht jederzeit die Ausrüstung, den Zustand und die Ladung des Fahrzeugs prüfen. Ohne konkreten Verdacht dürfen Sie aber keine Durchsuchung durchführen. Sollte aber ein vor Ort durchgeführter Drogentest positiv ausfallen, dann gilt der Verdacht als bestätigt und die Polizisten dürfen auch das Fahrzeug durchsuchen. Um die Handlungsfähigkeit des Fahrers zu kontrollieren, kommt meist auch die Frage nach dem Warndreieck oder dem Verbandskasten. Auf diese Weise können die Beamten auch einen Blick in den Kofferraum werfen.

Ruhig bleiben! Alles rund um die Verkehrskontrolle!

Viele Autofahrer wissen jedoch nicht, dass ein Alkoholtest freiwillig ist, wenn Sie diesen verweigern, müssen Sie die Beamten aber unter Umständen zur Wache begleiten und dort nach richterlicher Anordnung einen Bluttest machen. Alkohol und Drogentest gleichzeitig? Nein, wie erwähnt kann man die Atemalkoholkontrolle verweigern. Übrigens, auch in Bezug auf eine Drogenkontrolle kann eine Überprüfung durch einen Richter „angeordnet“ werden.

Tipp: Auch für Fans von Wohnmobilen und dem Thema Camping gibt es rund um den Führerschein einiges zu beachten!

Was fragt die Polizei vor Ort ab?

Über die Leitstelle fragt die Polizei die Personalien und das KFZ-Kennzeichen ab. Die Leitstelle schaut im Computer, ob gegen den Fahrer etwas vorliegt. Beispielsweise ein Haftbefehl oder ein entzogener Führerschein (der vorliegende könnte schließlich auch gefälscht sein). Auch Infos zum Fahrzeug werden abgerufen. Ist es vielleicht gestohlen?

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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