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Verstöße gegen die StVO – wann kommt man straffrei davon?

Lesezeit 9 Min.

Kürzlich aktualisiert am 25. September 2020 um 01:41 Uhr

Verstöße gegen die StVO – wann kommt man straffrei davon?

Die 1934 eingeführte Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst insgesamt 50 Paragrafen. Sie bildet das Fundament für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Dazu zählen Straßen, Wege und frei zugängliche Plätze. Innerhalb der Bundesrepublik ist sie bindend. Egal ob deutscher Staatsbürger oder Urlauber. Bei Missachtung der Rechtsverordnung drohen Konsequenzen. Diese reichen von Verwarnungen über Bußgelder bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Besonders schwerwiegende Vergehen gelten als Straftat und werden als solche geahndet. Dann kann auch eine Gefängnisstrafe das Ergebnis sein. Ausgenommen von bestimmten Regelungen der StVO sind Polizei und Feuerwehr, sofern ein Notfall vorliegt. In diesem Fall zieht die Sonderregelung. Erweitert gilt dieses Sonderrecht auch für den Rettungsdienst. Vorausgesetzt, es ist Eile geboten, um Menschenleben zu retten oder gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Neuauflage der StVO 2020 (noch) ungültig

Verstöße gegen die StVO – wann kommt man straffrei davon?

Die Verhängung von Bußgeldern und Fahrverboten wurde mit der Neuauflage der StVO 2020 überarbeitet. Verglichen mit der vorherigen Auflage sind die Bußgelder deutlich gestiegen; auch der Entzug von Fahrverboten wurde verschärft. Trotzdem gibt es weiterhin Ausnahmen, unter denen Sie diese Verordnungen umgehen dürfen. Ohne Konsequenzen. Und – Stand 09.2020 – ist der neue Bußgeldkatalog auch längst noch nicht „in trockenen Tüchern„! Info: Auch viele Irrtümer zur StVO gibt es – HIER eine Übersicht zu den 10 größten Irrtümern im Straßenverkehr!

Überschreitung des Tempolimits – das häufigste Vergehen im Straßenverkehr

Verstöße gegen die StVO – wann kommt man straffrei davon?

Das häufigste Vergehen im Straßenverkehr ist die Überschreitung des Tempolimits. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschritten, gilt dies als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgeldes hängt in erster Linie von zwei Faktoren ab – haben Sie sich inner- oder außerorts befunden? Wie hoch war die Tempoüberschreitung? Weshalb ist das wichtig? Die mögliche Gefährdung ist innerorts wahrscheinlicher als außerorts. Grund dafür sind die Verkehrsdichte und die Anzahl an Verkehrsteilnehmer.  Ob der Verstoß gegen das Tempolimit als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, liegt im Ermessensspielraum der zuständigen Behörde. Nach dem Opportunitätsprinzip § 47 OWiG kann die Verfolgung eingedämmt werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht oder kaum beeinträchtigt wurde. Ein Auge wird zugedrückt, wenn ein Notstand ausschlaggebend war. Die Fahrt zum Krankenhaus mit einem Schwerverletzten oder einer schwangeren Frau, bei der die Wehen eingesetzt haben, gilt als eben solcher.

Fahrzeug fahren unter THC?

Verstöße gegen die StVO – wann kommt man straffrei davon?

Fahren unter THC (Tetrahydrocannabinol) – in Ausnahmefällen erlaubt aber trotzdem riskant. Die Führung eines Kraftfahrzeugs stellt unter Einfluss von THC zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar. Unabhängig davon, ob es ein Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit gibt, kann die Fahrerlaubnisbehörde den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. Wird THC nachweislich für die medizinische Behandlung verwendet, darf ohne Konsequenzen am Straßenverkehr teilgenommen werden. Cannabis hat Einfluss auf unsere Sinnesorgane. Das Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, ist deshalb erhöht. Forschungsergebnissen zufolge, ist die Wahrscheinlichkeit um 25 % höher. Grund dafür ist die verlangsamte Wahrnehmung. Auch Angstzustände oder fehlende Hemmungen können zu einer erhöhten Risikobereitschaft beitragen. Wichtig ist: Kommt es zu einem Unfall, ist der Fahrer voll straffähig. Dazu kommt der mögliche Entzug der Fahrerlaubnis im Rahmen des Strafverfahrens. Zusätzlich drohen Geld- und Freiheitsstrafe. Eventuell steht außerdem eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) an. Und die Versicherung kann bei einem Unfall die Leistung im Kaskobereich verweigern.

Rotlichtverstoß – kein Kavaliersdelikt

Der Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt. Es folgen hohe Geldbußen und Punkte in Flensburg. Das hat seine Richtigkeit, denn durch eine rote Ampel wird anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewährt. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ist hoch wenn man das missachtet. Trotzdem darf die Haltelinie bei einer roten Ampel überfahren werden – unter bestimmten Voraussetzungen. Nähert sich ein aktives Einsatzfahrzeug von Polizei, Notarzt oder Feuerwehr, muss Platz geschaffen werden. Nach § 16 OWiG kann der Fahrer davon ausgehen, dass eine Notsituation besteht. In diesem Fall müssen sämtliche Verkehrsteilnehmer ein ungehindertes Durchkommen der Einsatzfahrzeuge sicherstellen. Aber Achtung. Die Handlung muss angemessen sein. Die Haltelinie darf nur vorsichtig überfahren werden, da andere Verkehrsteilnehmer zu diesem Zeitpunkt Vorfahrt haben. Es dürfen keine Schäden entstehen und keine Personen verletzt oder gar gefährdet werden. Achten Sie hierbei auf Fußgänger und andere Fahrzeuge.

Gurtpflicht – seit 1976 gesetzlich vorgeschrieben

Verstöße gegen die StVO – wann kommt man straffrei davon?

In Deutschland besteht seit 1976 die Anschnallpflicht. Sie gilt sowohl für den Fahrer, den Beifahrer als auch die Mitfahrenden auf der Rückbank. Seit diesem Zeitpunkt sind die Autobauer auch per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge standardmäßig mit Sicherheitsgurten auszustatten. Bei Missachtung der Gurtpflicht wird seit 1984 ein Bußgeld verhängt. Nach § 21 der StVO besteht in folgenden Fällen aber keine Gurtpflicht:

  • Personen, die in kurzen Zeitabständen regelmäßig ihr Fahrzeug verlassen müssen. Beispielsweise Postboten in ihrem Zustellungsgebiet.
  • Beim rückwärts Ausparken oder beim Einparken mit Schrittgeschwindigkeit. Stop-and-go-Verkehr entbindet keinesfalls von der Anschnallpflicht.
  • Wenn im Fahrzeug keine Gurte vorhanden sind. Beispielsweise bei einem Oldtimer.

Befreiung von der Gurtpflicht ist möglich!

Eine generelle Befreiung von der Gurtpflicht kann übrigens bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, falls das Anlegen eines Gurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Bei einer Körpergröße von unter 1,50 m, sofern im Personalausweis nachgewiesen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Sondergenehmigung zu erwirken. Allerdings muss vorab geprüft werden, ob sich die Hinderungsgründe nicht beseitigen lassen. Für Polizei, Bundeswehr und Katastrophenschutz gilt NICHT automatisch eine Gurtbefreiung bzw. eine Ausnahme. Auch hier muss sich grundsätzlich angeschnallt werden.

Fahren ohne Führerschein – im Notfall auch auf öffentlichen Straßen

Verstöße gegen die StVO – wann kommt man straffrei davon?

Kann der Führerschein bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden, riskiert der Fahrer ein Verwarngeld. Das wäre dann der Fall, wenn man seine Fahrerlaubnis zu Hause vergessen hat. Anders verhält es sich, wenn man trotz Fahrverbot fährt. Hier drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Das Fahren ohne Führerschein ist nur dann zulässig, wenn ein Notstand besteht. Diesen nachzuweisen gestaltet sich oftmals schwierig. Es muss deutlich erkennbar sein, dass der erzielte Zeitgewinn für die Abwendung von Gefahr für Leib und Leben entscheidend war. Jemanden ins Krankenhaus zu fahren, obwohl der Einsatz eines Rettungsdienstes möglich gewesen wäre, ist nicht zulässig. Das Fahren ohne Führerschein bezieht sich dabei immer auf den öffentlichen Straßenverkehr. Privatgrundstücke oder vom Straßenverkehr abgetrennte Flächen sind gegebenenfalls ohne Fahrerlaubnis befahrbar, solange nicht klar ausgewiesen ist, dass hier die StVO gilt.

Legal Driften möglich?

Im besonders kleinen Rahmen ist es sogar möglich legal im Straßenverkehr zu „Driften“. Besitzt das Fahrzeug keine elektronische Stabilitätskontrolle und keinen Antriebsschlupfregelung, dann kann bei Nässe oder im Winter das Einfahren in Kurven bei Fahrzeugen mit Heckantrieb zum Ausbrechen vom Heck führen. Ist das der Fall, so sollte man entweder kontrolliert Abbremsen oder, wenn es die Gegebenheiten zulassen, das Fahrzeug mit viel Gefühl mit dem Gaspedal schnellstmöglich wieder in die Spur bringen. Dass, dabei ein kompletter Kreisverkehr natürlich nicht benötigt werden darf versteht sich von selbst. Allerdings wird jeder Ordnungshüter ganz genau differenzieren, was nötig und was gewollt war. Das Argument „unangepasste Geschwindigkeit“ wird hier sicher sehr schnell aufkommen. Mögliche Sanktionen sind Verwarnungsgelder, Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Und es gibt viele Verkehrsirrtümer & Halbwissen!

Verstöße gegen die StVO – wann kommt man straffrei davon?

Und immer wieder gibt es auch viele Irrtümer im Hinblick auf die StVO. Die StVO sagt beispielsweise aus, „dass man immer rechts fahren muss auf der Autobahn!“ Sie sagt aus, „man darf rechts nicht überholen„! Sie sagt auch, „dass der Auffahrende immer Schuld hat„! Das alles sind Mythen die sich eingebürgert haben. Sie Stimmen schlicht und ergreifend nicht. Folgend die 10 größten Irrtümer bezüglich der StVO:

Rechtsfahrgebot gilt immer!

Auf einer Autobahn muss man, außer wenn man überholt, immer rechts fahren„! Das stimmt pauschal nicht. Denn laut StVO „ist möglichst weit rechts zu fahren“. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann bei drei oder mehr Spuren davon abgewichen werden, wenn rechts ab und an Autos fahren. Längere Zeit auf der Mittelspur fahren, ist also legal.

Hupe & Lichthupe ist eine Nötigung!

Auch das stimmt nicht pauschal. Denn die Straßenverkehrsordnung sieht sogar vor, dass das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften mittels Schall- und Leuchtzeichen angezeigt wird. Man darf also sogar den Vordermann Anhupen. Eine „Nötigung“ ist es erst, wenn man extrem dicht auffährt und das Lichthupen unverhältnismäßig oft wiederholt.

Rechts überholen ist immer verboten!

Auf Landstraßen oder Autobahnen mit mehreren Spuren ist rechts überholen manchmal erlaubt. Beispielsweise wenn man sich in einer durchgehenden Kolonne befindet. Natürlich sind das aber nicht fünf Kumpels die alle innen überholen. Es muss zum einen eine Kolonne ohne Lücke sein, auf der anderen Seite spielt auch die gefahrene Geschwindigkeit eine große Rolle. Und auch einzelne Fahrzeuge dürfen rechts überholen bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 80 km/h. Und nur wenn die Differenz zum überholten Fahrzeug maximal 20 km/h beträgt.

Auf Parkplätzen gilt auch rechts vor links!

Kaum zu glauben, dass dieser Irrtum so derart weitverbreitet ist. Auf einem Parkplatz gilt definitiv nicht pauschal rechts vor links! Es gilt stattdessen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Da man hier nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf, besteht nämlich die Möglichkeit sich untereinander zu verständigen. Nur auf großen Parkplätzen mit großen Verteilerstraßen, die in kleinere Parkstraßen übergehen, gilt der Grundsatz bedingt. Ob eine solche Situation gegeben ist, kann man pauschal oft aber nicht erkennen. Deshalb sollte man nicht auf sein vermeintliches Recht bestehen.

Beim Reißverschlussverfahren sofort einfädeln!

Egal ob Baustelle oder weil sich eine mehrspurige Fahrbahn bewusst auf eine Spur verengt, zur verbleibenden Spur gilt immer das Reißverschlussverfahren. Doch da viele Leute Angst haben, dass sie am Ende der Spur nicht „hereingelassen werden“ wechseln sie zu früh. Und viele Leute meckern auch, dass der auf der linken Spur erst direkt an der Einengung die Fahrspur wechselt und sich „vordrängeln möchte“. Das ist aber korrekt! Denn der Wechsel sollte erst im unmittelbaren Endbereich des Fahrstreifens durchgeführt werden.

Mit Flip-Flops oder barfuß darf man nicht Auto fahren!

Zwar macht die Straßenverkehrsordnung beim Schuhwerk keine explizite Einschränkung, Flip-Flops, High Heels oder barfuß Fahrer können aber im Falle eines Unfalls vom Erlöschen des Versicherungsschutzes betroffen sein. Und wenn dann noch ein Unfall mit Personenschaden geschieht der auf das falsche oder fehlende Schuhwerk zurückzuführen ist, kann sogar ein Strafbefehl für den Verursacher das Resultat sein.

Abknickende Vorfahrt, man muss nicht blinken!

Über viele Jahre hinweg hält sich schon der Irrtum, dass man auf einer abknickenden Vorfahrtstraße nicht blinken muss. Doch ob man blinken muss oder nicht, entscheidet die Richtung, in die man fährt. Fährt man geradeaus blinkt man natürlich nicht, biegt man ab so muss man den Wechsel aber anzeigen. Sogar wenn es überhaupt nicht anders möglich ist als beispielsweise rechts abzubiegen (etwa wenn links eine Einbahnstraße ist) muss man Blinken.

Fahrradfahrer müssen auf den Radweg fahren!

Verstöße gegen die StVO – wann kommt man straffrei davon?

Selbstverständlich würde es vielen Autofahrern das Leben deutlich erleichtern, aber ein Radfahrer muss keineswegs auf dem Radweg fahren, wenn ein solcher vorhanden ist. Eine Straße ist für Fahrzeuge vorgesehen zu denen auch ein Fahrrad gehört. Die Pflicht zur Nutzung des Radwegs ist eine seltene Ausnahme. Sie gilt nur, wenn der Radweg mittels blauen, runden Schild ausgeschildert ist.

Passanten dürfen einen Parkplatz freihalten!

Immer wieder sieht man Leute in der letzten verfügbaren Parknische stehen, ohne Auto! So wird der Parkplatz für den in Kürze mit dem Auto eintreffenden Ehepartner / Freund etc. freigehalten. Doch hier gilt ganz klar: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Als Autofahrer darf man sogar langsam auf den Fußgänger zufahren, um ihn zu veranlassen, den Parkplatz freizugeben. Fußgänger, die sich dagegen wehren, indem sie sich etwa gegen das Auto stemmen, begehen eine Nötigung. Allerdings ist das eine Gratwanderung die man als Autofahrer exakt abschätzen sollte.

Der Auffahrende hat beim Unfall immer Schuld!

In vielen Fällen ist das tatsächlich so, es ist aber keinesfalls immer so! Kann nämlich der Auffahrende nachweisen, dass der Vordermann eine grundlose Vollbremsung hingelegt hat (bspw. mittels Dashcam), dann sieht die Schuldfrage gleich ganz anders aus. Wer das Gefühl hat, der Hintermann drängelt, sollte also keinesfalls eine unbegründete Vollbremsung hinlegen um diesen auf den zu geringen Abstand hinzuweisen. Kommt es zum Auffahrunfall, dann hat man mindestens eine Teilschuld. Gleiches gilt beim unnötigen Bremsen wegen Kleintieren wie einem Igel, einem Frosch oder einer Schlange.  PS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie zusammengefasst:

Verstöße gegen die StVO – wann kommt man straffrei davon?
Beispielbild

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Glück gehabt – J.P. Kraemer entgeht Strafverfahren!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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